Crypto Handel, Clearing & Verwahrung

 

Ob die Bewertungen der Crypto Coins wie Bitcoin realistisch sind, ist eine andere Frage. Die BaFin spricht schlicht von Währungen, wie auch im Fall von Edelmetallen.

Möchte ein Vermögensinhaber in Coins investieren, sollte die Infrastruktur für Ordering und Abwicklung schon stehen. Darüber hinaus tritt bald der regulierte Rechtsrahmen für tokenisierte Investment-Fonds nach eWpG in Kürze in Kraft.  Dann werden einzelne Immobilien, geschlossene Fonds und individuelle Anlagestrategien erstmalig in kleinen Stückelungen rund um die Uhr (24/7) als tokenisierter Fonds investierbar und an Zweitmärkten handelbar. 

Quanvest & seine Partner stellt die Integration von Crypto Coins und Token-Investments nach eWpG als Cloud Service bereit und unterstützt darüber hinaus die Integration in Ihr Kernbankensystem um.

Die Cloud Services und Webapps unterstützen: 

  • Anbindung von Börsen und Market Makern für Crypto Coins (Bitcoin, Ether, Cardano, etc..) mit 24/7 Preisstellung, Ordering und Abwicklung der Coins, Token und Euro und Fremdwährung.
  • Integration von White-Label Kryptoverwahrern,
  • Tokenisierung von Fonds, Anlagestrategien und Immobilien,
  • Clearing, Sicherheiten und Risiko Management,
  • Investment Controlling, Performance & Risiko Management (as-a-Service).
  • Optionale Trading-App für Endkunden.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei :

  • der Tokenisierung von Private Market Fonds und Investment Strategien,
  • Beantragung einer Kryptoverwahrlizenz

 

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„Mit dem Aufruf der nachfolgenden Seiten bestätigen Sie, dass Sie professioneller Investor sind und dass Sie weder US-Bürger (gemäß US Securities Act 1933) sind noch Ihren Wohnsitz in den USA, Australien, Kanada, Japan oder Großbritannien haben.

I hereby confirm, that I am professional Investor. I also declare, that I am not US-resident (according to US Securities Act from 1933) and I do not live or have residence in USA, Australia, Canada, Japan or Great Britain.“

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